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Grundschule Hemdingen

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Schulleiterin Regina Knösel

Steindamm 2
25485 Hemdingen

Telefon (04123) 2587 Schule
Telefax (04123) 685985 Schule

E-Mail E-Mail:
Homepage: www.grundschule-hemdingen.de

Schulträger ist das Amt Rantzau in Barmstedt und schließt die Gemeinden Bilsen, Heede, Hemdingen und Langeln ein.

In der Grundschule Hemdingen gibt es das Angebot des offenen Ganztags. Betreuungszeiten und -kosten sind im Einzelnen bei Frau Corinna Meier (04123/6834838) vom Verein Mauseloch Betreute Grundschule Hemdingen e.V. zu erfragen.

 

Ab dem Schuljahr 2023/24 übernimmt das Angebot des offenen Ganztags die gfi proCare – Gesellschaft zur Förderung beruflicher & sozialer Integration (gfi) proCare gemeinnützige GmbH, vertreten durch Herrn Michael Henseleit, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg. 

 

Eine Anmeldung nehmen Sie gerne über das Anmeldeformular vor, welches Sie in der jetzigen Betreuung erhalten oder ab dem 20. März 2023 von der Homepage Ganztagsschule - www.gfiprocare.de herunterladen können.


Aktuelle Meldungen

Präsentation und Brandschutzvortrag Grundschule Hemdingen vom 26.04.2022

(17.05.2022)

Anbei finden Sie die Dokumentation zur Präsentation und des Brandschutzvortrages in der Grundschule Hemdingen vom 26.04.2022.

Neues Antragsverfahren für Schülerfahrkarten

(29.04.2022)

Die Schülerfahrkarten können ab sofort online unter www.ticket-olav.de beantragt werden.

OLAV ist ein Online-Antragsverfahren für Schülerfahrkarten der Kreise Herzogtum Lauenburg, Pinneberg, Segeberg und Stormarn. 

Nähere Informationen finden Sie auch im beiliegenden Flyer.

Zuwendung gemäß der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule" erhalten

(24.08.2020)

Das Amt Rantzau hat nach der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule" eine Zuwendung in Höhe von 5.619,23 EUR am 19.08.2020 vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Schleswig-Holstein für die Grundschule Hemdingen bewilligt bekommen. Die Zuwendung dient der Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten, um in einer Zeit des Corona-bedingt eingeschränkten Schulbetriebes Schülerinnen und Schüler, bei denen die Schule einen entsprechenden Bedarf erkannt hat, leihweise mit den erforderlichen Geräten ausstatten zu können.

 

Gemäß §15 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung haben die Mittelempfänger auf die Förderung durch den Bund aus dem DigitalPakt Schule in geeigneter Form hinzuweisen.

Foto zur Meldung: Zuwendung gemäß der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule"  erhalten
Foto: Zuwendung gemäß der "Förderrichtlinie Sofortausstattungsprogramm Digitalpakt Schule" erhalten